Detail

Gemeinde Ossingen, Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt - Mitwirkung der Bevölkerung

Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung
 

Das kantonale Strassenprojekt betrifft die Ortsdurchfahrt auf der Andelfinger- und Steinerstrasse.
Das Projekt verfolgt folgende Ziele:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fussgänger durch normgerechte Ausbildung der Fussgängerstreifen;
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer durch Markierung von Radstreifen und Schaffung von Querungshilfen;
  • Lärmschutz durch Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und durch Einsatz von lärmarmem Belag;
  • Hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen durch Einsatz des Zürich-Bords;
  • Aufwertung des Strassenraums mit gestalterischen ortsbaulichen Massnahmen.

Rechtliche Hinweise und Fristen:

Angaben zu Auflage:

Gemeinderatskanzlei Ossingen
Truttikerstrasse 7
8475 Ossingen

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter Strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Ossingen zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.

Ablauf der Frist: 17. Dezember 2023

Link zur amtlichen Publikation im Amtsblatt Zürich

Kontaktstelle:

Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich