Detail

Genehmigung Abfallverordnung AWEL

Kantonale Genehmigung «Abfallverordnung der Gemeinde Ossingen»

Am 8. Dezember 2025 genehmigte die Gemeindeversammlung die Abfallverordnung der Gemeinde Ossingen. Die Abfallverordnung bedarf der Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Mit Verfügung vom 29. Januar 2026 hat das AWEL die von der Gemeindeversammlung Ossingen verabschiedete Abfallverordnung genehmigt.

 

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Gemeindevorstand Ossingen den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmen.

 

Folgende Unterlagen liegen während vom 6. Februar bis 9. März 2026 zur Einsichtnahme auf: