In Ossingen wird Sonnenenergie künftig nicht nur lokal produziert, sondern auch innerhalb der Gemeinde gemeinsam genutzt. Die Gemeinde Ossingen und EKZ Gemeinsamstrom haben dafür eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft, kurz LEG, gegründet.
Auf Dächern von Wohnhäusern, Landwirtschafts- und Gewerbebetrieben wird Solarstrom produziert. Scheint die Sonne, erzeugen diese Anlagen teilweise mehr Energie, als im jeweiligen Gebäude gleichzeitig benötigt wird.
Die LEG Ossingen bringt lokale Solarstromproduzentinnen und -produzenten mit Haushalten und Betrieben zusammen, die diesen Strom nutzen möchten. Damit kann ein grösserer Teil der in Ossingen erzeugten Sonnenenergie direkt innerhalb der Gemeinde verwendet werden. So entsteht ein lokaler Strommarkt auf Gemeindeebene, an dem die ganze Ossinger Bevölkerung teilnehmen kann.
Wie funktioniert die LEG und die Teilnahme?
Produzentinnen und Produzenten speisen ihren überschüssigen Solarstrom in die LEG ein. Konsumentinnen und Konsumenten beziehen diesen Strom, sofern zum jeweiligen Zeitpunkt lokale Produktion verfügbar ist. Reicht die Solarstromproduktion nicht aus, wird der zusätzliche Strom weiterhin automatisch über die reguläre Stromversorgung geliefert. Die Versorgungssicherheit bleibt damit jederzeit gewährleistet.
Eine Teilnahme ist sowohl als Konsumentin oder Konsument als auch als Produzentin oder Produzent möglich. Wer eine eigene Solaranlage besitzt, kann je nach Situation gleichzeitig Solarstrom in die LEG einspeisen und bei eigenem zusätzlichem Strombedarf Energie aus der Gemeinschaft beziehen.
Auch Mieterinnen und Mieter sowie Personen oder Betriebe ohne eigenes geeignetes Dach können teilnehmen. Eine eigene Photovoltaikanlage ist für den Bezug von lokalem Solarstrom nicht erforderlich.
Vorteile einer Teilnahme
Für die Vermarktung ihres Solarstroms in die LEG profitieren Produzentinnen und Produzenten von attraktiven und planbaren Vergütungen. Mit der geplanten Umstellung auf marktpreisbasierte Vergütungen ab 2027 werden die Erträge aus der Stromeinspeisung ins Netz stärker von den Schwankungen am Strommarkt beeinflusst. Eine LEG kann hier zusätzliche Stabilität und Planungssicherheit bieten.
Die Maximierung des Eigenverbrauchs behält auch in einer LEG Priorität. Erst, was selbst nicht verbraucht oder in einer Batterie gespeichert werden kann, wird in die LEG abgegeben.
Für die Teilnahme sind keine technischen Anpassungen oder zusätzlichen Investitionen erforderlich. Die Installation eines womöglich noch fehlenden Smart Meters (intelligenter Stromzähler) wird von EKZ kostenfrei übernommen.
Einwohnerinnen und Einwohner aus Ossingen ohne Solaranlage können sich als Konsumentinnen und Konsumenten der LEG anschliessen und so von nachhaltigem, lokal produziertem Solarstrom ohne Aufpreis profitieren.
Weder für produzierende noch für konsumierende Teilnehmenden entstehen durch die Teilnahme an der LEG Aufwände oder Kosten.
Gemeinsamstrom Ossingen – jetzt anmelden
Die LEG Ossingen befindet sich derzeit in der gesetzlich vorgesehenen dreimonatigen Aktivierungsphase und wird am 1. Dezember 2026 operativ. Ab diesem Zeitpunkt kann lokal produzierter Solarstrom innerhalb der Gemeinde zwischen teilnehmenden Produzentinnen und Produzenten sowie Konsumentinnen und Konsumenten geteilt werden.
Wer sich bereits jetzt registriert, erhält nach der Aktivierung am 1. Dezember 2026 automatisch eine persönliche Einladung per E-Mail. Über den darin enthaltenen Link kann die Teilnahme anschliessend bestätigt werden. Auch danach ist ein laufender Beitritt jederzeit noch möglich.
Weitere Informationen, die geltenden Tarife und die Möglichkeit zur Registrierung finden Interessierte auf der Webseite von EKZ Gemeinsamstrom: www.ekz.ch/gemeinsamstrom
Was kostet die Teilnahme?
Für den Beitritt und die Teilnahme an der Gemeinsamstrom LEG fallen weder einmalige Teilnahmegebühren noch laufende Zusatzkosten an. Auch für die Gründung, die Administration und den Betrieb der LEG werden den Teilnehmenden keine separaten Gebühren verrechnet. Die entsprechenden Leistungen sind bereits in den geltenden Tarifstrukturen von EKZ Gemeinsamstrom berücksichtigt.
Konsumentinnen und Konsumenten erhalten den innerhalb der LEG verfügbaren Solarstrom ohne Aufpreis gegenüber der regulären Grundversorgung. Für Produzentinnen und Produzenten gelten die auf der Webseite von EKZ Gemeinsamstrom publizierten Vergütungen.
Muss ich meine Stromversorgung umstellen?
Nein. Die Teilnahme an der LEG ergänzt die bestehende Stromversorgung.
Wenn innerhalb der Gemeinschaft Solarstrom verfügbar ist, wird dieser anteilsmässig den teilnehmenden Konsumentinnen und Konsumenten zugeordnet. Wenn die lokale Produktion nicht ausreicht, wird der restliche Strom weiterhin wie gewohnt über die reguläre Versorgung geliefert.
Die Teilnehmenden müssen weder selbst Strommengen koordinieren noch Kontakt zu einzelnen Produzentinnen und Produzenten aufnehmen. Die Aufteilung und Abrechnung erfolgen im Hintergrund.
Wer organisiert und betreibt die LEG?
EKZ Gemeinsamstrom übernimmt die operative Umsetzung und den laufenden Betrieb.
Dazu gehören insbesondere:
- die Gründung und Verwaltung der LEG
- die Koordination mit der Verteilnetzbetreiberin
- die Abrechnung der Stromflüsse
- die Berechnung der Vergütungen für Produzentinnen und Produzenten
- die Verwaltung von Ein- und Austritten
- der Kundenservice für die Teilnehmenden
Dadurch müssen weder die Gemeinde noch die einzelnen Teilnehmenden eine eigene Organisation für den Betrieb und die Abrechnung aufbauen.
So funktioniert die Anmeldung
1. Jetzt Interesse anmelden
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sowie Betriebe können sich bereits heute über die Webseite von EKZ Gemeinsamstrom registrieren. Diese Registrierung dient zunächst als Interessensbekundung.
2. Einladung per E-Mail erhalten
Da sich die LEG Ossingen momentan noch in der Aktivierungsphase befindet, können neue Teilnehmende erst nach deren Abschluss definitiv aufgenommen werden.
Nach der Aktivierung am 1. Dezember 2026 erhalten registrierte Interessierte eine separate Einladung per E-Mail. Diese wird an die bei der Registrierung angegebene beziehungsweise mit dem myEKZ-Konto verbundene E-Mail-Adresse geschickt.
3. Teilnahme bestätigen
Die E-Mail enthält einen persönlichen Beitrittslink für das Portal myEKZ. Über diesen Link wird die definitive Teilnahme bestätigt und die gewünschte Verbrauchs- oder Produktionsanlage ausgewählt. Erst mit dieser Bestätigung ist der Beitritt abgeschlossen.
Wichtig: Die Registrierung über die Webseite allein entspricht noch nicht dem definitiven Beitritt. Die spätere Einladung per E-Mail muss zusätzlich bestätigt werden.
Antworten zu möglichen Fragen finden Sie in der Beilage.